8. April 2010

Krämerseele heult mit Krämerseelen

Die vielen verkaufsoffenen Sonntage sind mit der Landesverfassung unvereinbar, hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Es darf an weniger Sonntagen verkauft werden.

Was sich Krämer um die Landesverfassung scheren, wenn es um ihre Pfründe geht, zeigt die OZ heute - indirekt:
Nicht nur das. Der Kommentator schert sich ebenso wenig um die Verfassung, geht es doch um die von der OZ seit Jahren gehätschelten Krämer:
Gericht kippt Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern
... Die Argumente hingegen, die Kirche und Gewerkschaften gegen Sonntagsarbeit ins Feld führen, sind lange überholt. Ob Krankenpfleger, Polizisten, Tankstellenpächter, Gastronomen oder Fußballprofis — für viele Berufe ist der Sonntag nicht arbeitsfrei. Warum sollte für Verkäufer anderes gelten? ...
Ganz einfache Antwort: Es gilt anderes, weil erfolgreich geklagt wurde. Wer keinen Unterschied mehr macht zwischen Ärzten, Polizisten und Händlern und der unterschiedlichen Bedeutung ihrer Sonntagsarbeit, hat selbst eine Krämerseele.
Erinnert sei an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von Ende 2009:
Eine Grenze für den Kommerz zieht das Bundesverfassungsgericht. In der Hauptstadt Berlin dürfen die Läden künftig nicht mehr an allen vier Adventssonntagen öffnen. Das spektakuläre Karlsruher Urteil zur Sonntagsruhe schützt Familie und Arbeitnehmer. 
Es gibt ein Sonntags-Grundrecht, ein Grundrecht auf Achtung der Sonntagsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen das Berliner Ladenschluss-Gesetz für verfassungswidrig erklärt; die Berliner Regelung sah unter anderem vor, dass an allen vier Adventssonntagen die Läden geöffnet sind. ...
Übrigens erinnert mich das Gejammer in der OZ inklusive Missachtung der Grundrechte an die Berichterstattung der OZ über die Giftschleuder am Bodden. Was den Lesern da alles bildlich aufgetischt wurde!

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