Wer der BILD Konkurrenz machen will, wie es die Strukturredaktion in Greifswald jämmerlich versucht, hat schon verloren. Das bringen sie nie und nimmer.
Der 16-Jährige hatte mehrere Frauen sexuell belästigt. Er ist juristisch erst dann ein Täter, wenn ein Gericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hat. Bis dahin ist er Tatverdächtiger oder mutmaßlicher Täter.
Bis vor ein oder zwei Jahren mussten das auch die Medien respektieren; deshalb war von mutmaßlichen Tätern die Schreibe und Rede. Doch der Presserat hat dies beendet, indem er erklärte, die Presse brauche sich nicht an die juristische Begrifflichkeit zu halten, da die Begrifflichkeit für die Leser unerheblich sei.
Deshalb dürfen Medien mutmaßliche Täter bereits als Täter bezeichnen, wenn die Personen die Tat/en gestanden haben und Beweise gegen sie vorliegen, oder wenn die Tat in der Öffentlichkeit geschah und also von Zeugen beobachtet wurde.
Alles dazu unter Richtlinie 13.1: http://www.presserat.info/86.0.html
Minderjähriger Sextäter am Bahnhof gefasst.
AntwortenLöschenAb wann kann man von einem Täter sprechen?
und erst recht von einem
Sex - Täter?
Welche Tat hat der Minderjährige denn nun tatsächlich verbrochen oder
welche Sex tat, die ihm die OZ anlastet?
oder
war es eine sexuelle Belästigung.
Hat der Minderjährige jemanden vergewaltigt?
Nun kenne ich den Artikel nicht, aber schon der Unterschied zum Titel im Nordkurier lässt mich folgendes ahnen:
OZ will "Die Storry"
Bei diesem sensiblen Thema zeigt mir die OZ nur ihre Geschmacklosigkeit, aufschreiben ohne Sinn und Verstand, wie so oft.
Der 16-Jährige hatte mehrere Frauen sexuell belästigt.
AntwortenLöschenEr ist juristisch erst dann ein Täter, wenn ein Gericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hat. Bis dahin ist er Tatverdächtiger oder mutmaßlicher Täter.
Bis vor ein oder zwei Jahren mussten das auch die Medien respektieren; deshalb war von mutmaßlichen Tätern die Schreibe und Rede. Doch der Presserat hat dies beendet, indem er erklärte, die Presse brauche sich nicht an die juristische Begrifflichkeit zu halten, da die Begrifflichkeit für die Leser unerheblich sei.
Deshalb dürfen Medien mutmaßliche Täter bereits als Täter bezeichnen, wenn die Personen die Tat/en gestanden haben und Beweise gegen sie vorliegen, oder wenn die Tat in der Öffentlichkeit geschah und also von Zeugen beobachtet wurde.
Alles dazu unter Richtlinie 13.1:
http://www.presserat.info/86.0.html