Bloß gut, dass es in M-V keine Betroffenen gibt. Woher sollten sie dies erfahren?:
Erstes Urteil bei Hartz IV Härtefallregelung
Sozialgericht urteilt zum ersten Mal richtungsweisend über die Härtefallregelung des BVerfG bei privat Versicherten Hartz IV - Beziehern
Sozialgericht Chemnitz : private Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV- Beziehern sind nach dem Urteil des BVerfG vollständig zu übernehmen. Das Sozialgericht Chemnitz hat als eines der ersten deutschen Gerichte mit heute bekannt gewordenem, unanfechtbarem Eilbeschluss vom 09 März 2010 - Az.: S 3 AS 462/10 ER, entschieden, daß nach dem Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09) die privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis zur Höhe des Basistarifs als Zuschuss zu übernehmen sind.
Weiterhin ist die ARGE verpflichtet worden bis zur Hauptsachenentscheidung zunächst die Rückstände darlehensweise zu übernehmen und den Antragsteller von allen Mahn- und Vollstreckungskosten eines anhängigen Mahnverfahrens der Versicherung freizustellen. ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.