Hier und anderswo war zu lesen, dass die OZ Unsinn über die Rückforderung von zuviel gezahltem Kindergeld verbreitet hatte. Das Thema ist inzwischen für die OZ erledigt, für die betroffene Familien mit Alg 2-Berechtigten nicht.
Deshalb hier ein Musterwiderspruch gegen Kindergeld-Rückforderungen. Informieren Sie bitte Betroffene darüber, damit sie sich zur Wehr setzen können.
Was ich bis jetzt nicht verstehe: Warum bekommen Nicht-Hartz-4-Empfänger 20 Euro mehr Kindergeld und Hartz-4-Empfängern wird es angerechnet?
AntwortenLöschenSind Kinder von Hartz-4-Empfängern weniger wert? Gerecht wäre wohl gewesen, auf die Anrechnung zu verzichten
Das mit der Gerechtigkeit ist so eine Sache.
AntwortenLöschenBeschlossene Sache seit fast sechs Jahren ist, dass das Kindergeld und die meisten anderen Einkünfte Alg 2-Berechtigter aufs Alg 2 angerechnet werden.
Beschlossene Sache ist schon seit Jahrzehnten, dass für alle anderen Kinder Kindergeld gezahlt wird, egal, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Millonäre und Niedgriglöhner erhalten gleiches Kindergeld. Soll ja für die Kinder sein, nicht für die Eltern. Diesen Kindern werden aber die aus Alg 2-Familien nicht gleichgestellt, da sie einen festen Betrag erhalten, der der Grundsicherung dient.
Das ist die Gerechtigkeit: Reiche können reicher und ärmer werden, die Ärmsten bekommen die Chance nicht; sie bleiben arm.
Nicht nur die ärmsten Kinder sind weniger wert, auch deren Eltern. Mit hoher Sicherheit wird das Verfassungsgericht beschließen, dass der Regelsatz für Kinder neu zu berechnen ist, und er wird höher ausfallen. Damit sind alle Betroffenen gleich zwei Mal betrogen worden, doppelt wenig wert, denn es wird kaum Nachzahlungen an die Kinder geben.
Ales total langweilig für OZ-Leser.
Eingeführt hatte das Gesetz die sog. rot-grüne Regierung mit Hilfe ihres und weiteren Stimmviehs im Parlament. Unverändert blieb es während der sog. rot-schwarzen Regierungszeit und bleibt es nun auch.