In der OZ finden Sie kein Wort darüber, dass jene, die für den Schutz der Verfassung bezahlt werden, regelmäßig verfassungswidrig handeln. Dagegen finden Sie vor Wahlen in der OZ ganze Seiten gefüllt mit wertlosem Vorwahlgeschwätz und der zumindest indirekten, permanenten Aufforderung, doch die demokratische Möglichkeit des Wählens zu nutzen (als Alibi, damit vor den nächsten Wahlen wieder ganze Seiten mit wertlosem Vorwahlgeschwätz gefüllt werden können):
Mit Ausnahme der Verfassungsschutzberichte Berlins und Brandenburgs sind alle in den letzten vier Jahren publizierten Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis einer am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg vorgenommenen Untersuchung, die jetzt im Jahrbuch "Informationsfreiheit und Informationsrecht" veröffentlicht wurde. ...
In den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der übrigen Länder ist die Unterscheidung zwischen den Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und Verdachtsfällen entweder gar nicht oder allenfalls indirekt erkennbar. Murswiek bezeichnet es als befremdend, dass diejenigen, deren Aufgabe der Schutz der Verfassung ist, bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so eklatant missachten.
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