29. November 2009

Sozialdatenmissbrauch ermöglichen, um Kosten zu sparen

Völlig einseitig und von tiefer Ahnungslosigkeit gezeichnet, berichtete die Greifswalder Redaktion:
Jobcenter: SPD warnt vor Aufgaben-Trennung
Der Kreistag soll die Kreis-Verwaltung auffordern, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die "Hilfe aus einer Hand" für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. ...
"Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und die Unterstützung für Langzeitarbeitslose weiterhin aus einer Hand möglich sein müssen. Das funktioniert in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften wie in den Optionskommunen gut", befand Schultz.
Darüber erfahren die Leser nichts:

Das Sozialgericht Köln hat in einem Eilbeschluss die Vermittlungstätigkeiten der Hartz IV-Behörden erheblich eingeschränkt. Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland könnte die Entscheidung weit reichende Konsequenzen für die 69 Optionskommunen bedeuten, die die Hartz IV-Bezieher unabhängig der Arbeitsagentur betreuen und vermitteln. ...

Der Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland, Martin Behrsing hatte der ARGE Bonn untersagt, Vermittlungsvorschläge an Arbeitgeber zu schicken, da somit für den Arbeitgeber ersichtlich wird, dass der Bewerber Hartz IV-Leistungen erhält. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Behörde ihren eigenen Briefkopf verwendet. Die Arbeitsgemeinschaft Bonn kann die Bewerberangebote auch über die Arbeitsagentur versenden, denn dann kann kein möglicher Arbeitgeber darauf schließen, ob jemand ALG ll-Leistungen erhält, da jeder die Dienstleistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen kann. Zudem ist es der Hartz IV-Behörde auch zu zumuten, die Bewerbungsbemühungen des Leistungsbeziehers anders zu kontrollieren. ...

Diese Kommunen nehmen die Betreuung und Vermittlung von Hartz IV-Beziehern in Eigenregie vor und sind vorläufig bis Ende 2010 genehmigt.

„Zwar sieht der Koalitionsvertrag vor, dass diese über das Jahr 2010 hinaus weiter bestehen sollen. Dies erscheint jedoch fraglich, da Optionskommunen nicht die Dienstleistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen können. Somit müssen sie regelmäßig den Sozialdatenschutz verletzen. Im übrigen erteilen wir auch allen Bestrebungen, die Arbeitsvermittlung in kommunale Hände zu geben, eine Absage. Entgegen ihren Versprechen, bleiben die Zahlen der Vermittlungen erheblich hinter denen der Arbeitsagentur oder den Argen. Auch was die Rechtwidrigkeit von Bescheiden oder Entscheidungen angeht, übertreffen diese die ARGEN bei weitem“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

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