Hier berichtete ich, wie die OZ Herrn Zu hofiert in Sachen Afghanistan. Dass es auch anders geht, lesen Sie in diesem Kommentar:
... Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Nato-Angriffs in Afghanistan gegen die Bundeswehr. "Support our troops" geht anders, oder?
Nach dem Zivilrecht wäre Oberst Klein hundertfachen Totschlags verdächtig. Die Bundesanwaltschaft prüft hingegen, ob nach dem Völkerrecht Anklage zu erheben ist. Dann handelte es sich nicht mehr um ein "robustes Mandat", sondern um einen "nicht internationalen bewaffneten Konflikt", vulgo: einen Bürgerkrieg.
Das brächte zwar Aussicht auf mildere Bewertung, Oberst Klein hätte dann sozusagen milieugerecht über 100 Tote auf dem Gewissen, wo jehobelt wird, jewissamaßen, hehe, meine Herren, schwere Zeit damals. Eine unvergessene deutsche Militäraktion in einem auswärtigen Bürgerkrieg war Hitlers "Legion Condor", die 36 Jahre Franco-Diktatur in Spanien herbeibombte. "Nicht internationaler bewaffneter Konflikt"?
Nach dem Völkerrecht hingegen wäre erst mal zu klären, was wir in einem "nicht internationalen bewaffneten Konflikt" zu suchen haben. Völkerrechtlich anerkannt? Oder ist der Konflikt sehr wohl international und also Krieg? Dann ist die Verfassung gebrochen. Der Krieg wäre, ebenfalls verfassungswidrig, nicht erklärt noch beschlossen.
Und schließlich - geht die Befehlsgewalt über die Bundeswehr im Kriegsfalle auf die Kanzlerin über, Guttenberg wäre raus. Nach Opel schon wieder Glück. Kollateralnutzen: verheerender Luftschlag gegen das Lügengebäude der Bundesregierung. Respekt, Kameraden. ...
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