22. September 2009

Über Verfassungsbruch per Überhang

Für Wahlwillige:

Auch die OZ berichtete über die gegen die Verfassung verstoßenden Überhangmandate. Der Witz ist, dass sie nicht jetzt, sondern erst ab 2013 gegen die Verfassung verstoßen - deutsche Spezialdemokratie. Hier finden Sie kostenlos Hintergrund zu dem Irrsinn:

... Verfassungsrechtlich besonders fragwürdig ist die aus den Überhangmandaten resultierende Gefahr des negativen Stimmgewichts. Wenn ein Wähler in einem Bundesland, in dem seine Partei aller Voraussicht nach Überhangmandate gewinnen wird, seine Zweitstimme für diese Partei abgibt, so schädigt er sie im Endeffekt. ...

Sie können heute mit einer Stimme für die CDU praktisch gegen die CDU gestimmt haben, ohne es zu merken. Und das ist eine Unmöglichkeit. Das schaffen noch nicht einmal Bananenrepubliken. Die müssen das Wahlergebnis fälschen, um zu dem Ergebnis zu kommen. ...

Wer jetzt vom "größten Wahlbetrug der Geschichte" schwadroniert, wie es der SPD-Politiker Claus Schmiedel tut, hätte sich vorher überlegen sollen, warum er gegen die Gesetzesänderung stimmt. Wenn die Union nun durch Überhangmandate in die privilegierte Situation kommt, ihren Juniorpartner auszutauschen, darf sich die SPD nicht beschweren - schließlich stand es in ihrer Macht, das Gesetz zu ändern. Nibelungentreue und Opportunismus zahlen sich nun einmal nur selten aus. ...

Gestern ließ Wolfgang Schäuble die Sozialdemokraten via Süddeutsche Zeitung wissen, dass er derlei künstliche Aufregung für "Schiss" hält. Inhaltlich mag man Schäuble da kaum widersprechen, dennoch ist es mehr als befremdlich, wenn der Innenminister eines Landes, zu dessen Aufgabenbereich auch der Schutz der Verfassung zählt, derart leichtfüßig in Kauf nimmt, eine Regierungskoalition zu bilden, die nur durch Umstände entstanden ist, die durch das Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. ...

Und dann gibt es da noch die OZ, die spaltenweise Wahlquark verbreitet und sich dafür von Ihnen bezahlen lässt.

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