In der Ostsee-Zeitung vom 12./13.9.2009 ist auf Seite 6 ein Beitrag unter der Überschrift ,,Ex-Finanzamt-Chef verurteilt" enthalten, der Behauptungen enthält, die ich für meine Mandantin, Frau Karin Conrad, wie folgt richtig stelle: Unwahr ist die Behauptung, der zuständige Sachgebietsleiter habe Frau C. davon informiert, dass sich die Eheleute Verleger zusammen veranlagen ließen, obwohl im Finanzamt längst bekannt gewesen sei, dass Frau Verleger aus- und Frau C. ins Eigenheim eingezogen sei. Wahr ist, dass Frau Conrad durch den Sachgebietsleiter über den Inhalt der Steuerakte informiert werden sollte, sich aber sofort für befangen erklärte, noch ehe der Sachgebietsleiter sich zum Inhalt der Akte äußern konnte. Nicht zutreffend ist auch die Behauptung, Frau C. habe keinen Grund zum Handeln gesehen. Zutreffend ist vielmehr, dass Frau Conrad den Beamten angewiesen hat, die Akte ihrer ständigen Vertreterin im Amt vorzulegen.
Schortens, 17. September 2009, Rechtsanwältin Anke Arends-Pielstick
19. September 2009
Kommt nicht so drauf an
Das Hochwertblatt musste heute diese Gegendarstellung veröffentlichen:
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