8. August 2009

Über Zusammenhänge

Landesseite:
Gefährliche Zeckenbisse: Borreliose auf dem Vormarsch
Interessant ist der Schluss des Artikels, ein Eingeständnis der besonderen Art:
... Seit Juli 2006 sind Hausärzte verpflichtet, Borreliose-Infektionen bei den Gesundheitsämtern zu melden. Die Ämter erfassen jedoch nur einen Bruchteil. Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales wurden 2008 lediglich 674 Infektionen gemeldet. Eine Sprecherin der Ärztekammer sagte der OZ: "Die Verstöße gegen die Meldepflicht sind schwer zu ermitteln. Fliegt aber ein Fall auf, droht den Ärzten ein Ordnungsgeld."
Alle Ärzte sind ebenso verpflichtet, jeden Verdachtsfall auf Impfkomplikation zu melden. Was, wenn sie das so halten wie mit der Meldung von Borreliose? Diese Frage ist berechtigt, weil eine Menge Leute abwinken, wenn ihnen gesagt wird, dass die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Verdachtsfälle sehr hoch ist.
Interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass Impfschäden, die eine geistige und körperliche Behinderung inklusive Krampfleiden verursachten, keine eigene medizinische Diagnose haben. Gewöhnlich steht in solchen Fällen "frühkindliche Hirnschädigung". Diese Diagnose trifft aber nicht zu, weil z.B. eine Schädigung durch Impfungen nicht unter den Ursachen aufgeführt ist.

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