Ein aufmerksamer Leser (Danke für den Hinweis nach Dersekow!) machte mich darauf aufmerksam, dass die OZ auf ihrer gestrigen Blickpunktseite zwar auf wichtige Probleme der Menschheit hinwies:
Klimawandel
Mangel an Trinkwasser
Bevölkerungswachstum und Ressourcenknappheit
Die Redaktion verstand es aber nicht, darauf hinzuweisen oder wollte es nicht tun, dass zwischen den Problemen der Menschheit und denen der Menschen im Verbreitungsgebiet der OZ Zusammenhänge existieren. Es wäre sinnvoll gewesen, zu zeigen, welche Umweltprobleme die Bewohner MVs belasten und noch belasten sollen. Höhepunkt der Seite wäre gewesen zu lesen, ob, und wenn ja, welche Vorschläge oder gar Maßnahmen es gibt, die Umwelt in MV zu verbessern. Gäbe es keine Vorstellungen, wäre die Antwort auf die Frage angebracht gewesen, warum das so ist. Das wäre dann Journalismus gewesen, hochwertiger sogar.
Mit dem Handeln des Rumstehers und Wirtschaftsministers Seidel hätte die OZ gleich anfangen können. An Antworten mangelt es nämlich auf Fragen, die u.a. hier nachzulesen sind und die die OZ bisher nicht stellte und die dennoch direkt mit dem Thema der Blickpunktseite zusammenhängen:
Warum setzt sich Seidel trotz Klimaproblematik, schlechten Wirkungsgrades und Nichtnutzung der Abwärme für das Projekt ein? Wie will der Minister eventuell auftretende gravierende Umweltschäden verhindern? Und wenn sie dann doch auftreten: Ist für diesen Fall eine Haftung des Investors vertraglich festgeschrieben? Oder sollen dafür später die Steuerzahler aufkommen? Mit welcher Schadenshöhe rechnet man im Ministerium? Auf Grund der Umweltverschmutzungen während des Betriebs dürfte der produzierte Strom enorm teuer werden (Emissionshandel). Unterstützt der Minister somit die kostenintensive Produktion, die dann wieder zu Lasten der Verbraucher geht oder gibt es andere Pläne (beispielsweise Subventionen des Stroms, somit Steuergelder für den Investor)? Sind Minister Seidel nie Bedenken gekommen... , weil in Dänemark diese Anlage - auf Grund der dortigen Umweltbestimmungen - nicht zulässig ist?
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