13. August 2009

Kommentar zum Kommentar

Die OZ kommentierte:
Guttenbergs private Gesetzgeber
Bankrott
Jetzt hat auch der Baron die ersten Kratzer am Lack: Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss sich fragen lassen, warum private Anwaltskanzleien Gesetzentwürfe für sein Haus formulieren dürfen. ...
Ungeachtet der parteitaktischen Spielchen stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit des Gesetzgebers. ...
... die aber nicht beantwortet wurde. Eine weitere Frage wurde von der OZ nicht einmal gestellt, die nach der bisherigen Beratertätigkeit des privaten Gesetzgebers Linklaters.

Hier seit dem 10. August ein Hinweis, kostenlos zu erhalten:

Letztlich sind das Wahlkampfkosten auf Kosten der Steuerzahler, denn dieser Entwurf dient einzig und allein dazu zu Guttenberg ein paar Schlagzeilen zu verschaffen.

Die Rechtsanwaltsfabrik Linklaters gehörte übrigens zu den Großkanzleien, die beim Schattenbanking, also der Verlagerung von Finanzanlagen aus den Bilanzen der Banken und bei der Vermarktung toxischer Finanzprodukte über Off-Shore-Plätze besonders viel Beratergeld kassiert hat. Nachdem dieser Markt augenblicklich nicht so gut läuft, wird jetzt das Geschäftsfeld auf die Beratung beim Restrukturierungsgeschäft und bei der Konstruktion von Badbanks ausgedehnt. Man verdiente also beim Aufbau des Casinos und nun auch noch wieder beim Aufräumen. Das nennt man wohl "Full Service".

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