Das Ziel war, die Besatzung des entführten Frachters „Hansa Stavanger“ zu befreien. Doch die geheime Kommandoaktion der GSG 9 wurde in letzter Minute abgeblasen. Die Aktion der Spezialeinheit der Bundespolizei - ein Fehlschlag. ... Aus diesem Misserfolg versuchen Mitglieder der Bundesregierung jetzt politisch Kapital zu schlagen. Seit Jahren fordert Innenminister Schäuble bereits eine Änderung des Grundgesetzes, um die Bundeswehr auch im Innern einfacher einsetzen zu können. ... Jetzt hat Schäuble einen neuen Anlauf gestartet. Nach der gescheiterten Geiselbefreiung stellte der Innenminister in einem Interview fest, eigentlich sei das eine Aufgabe für die Bundeswehr. Allerdings müssten ihr die rechtlichen Grundlagen gegeben werden, und zwar durch eine Verfassungsänderung. Rückendeckung für sein Dauerprojekt bekommt Schäuble inzwischen von Bundeskanzlerin Merkel ...
Dabei ist der Einsatz des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr auch ohne Grundgesetzänderung möglich. ...
Paragraf 8 des Bundespolizeigesetzes ist eine Kann-Bestimmung. Wörtlich heißt es dort:
Zitat „Die Bundespolizei kann ferner im Einzelfall zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Ausland verwendet werden."
Wenn politisch gewollt, hätten das KSK oder andere Spezialkräfte der Bundeswehr also durchaus eingesetzt werden können, um anstelle der GSG 9 die Schiffsbesatzung des deutschen Frachters zu befreien. Für Experten wäre eine solche Kommandoaktion sogar durch das gegenwärtige Bundestagsmandat gedeckt. ...
Im Weißbuch 2006 der Bundesregierung werden die Rettung und Evakuierung von Staatsbürgern ausdrücklich als eine der insgesamt sechs Aufgaben der Bundeswehr genannt. Mit dieser Aufgabe wird sogar die Bereithaltung der Spezialkräfte der Bundeswehr gerechtfertigt. ...
Im Zusammenhang mit der EU-Operation Atalanta wurde Ende vergangenen Jahres vereinbart, falls es zu Geiselnahmen von Schiffen unter deutscher Flagge oder deutschen Staatsbürgern kommt, steht die GSG 9 der Bundespolizei bereit - so heißt es unter Punkt 19 der interministeriellen Vereinbarung.
Ginge es Schäuble und Merkel wirklich allein darum, Spezialkräfte der Bundeswehr bei Geiselnahmen am Horn von Afrika einzusetzen, dann bräuchte man nur diesen Teil der Vereinbarung zu streichen. Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung. Allerdings hätten die Unionspolitiker dann keine Wahlkampfmunition mehr.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.