Was OZ-Leser nicht wissen:
Abgehängte Zone
Das Schlichtungsergebnis im Bauhauptgewerbe bedeutet Lohnsenkungen für jene, die ohnehin am wenigsten hatten. Facharbeiter im Osten könnten die Verlierer sein
Ab Juni bekommen die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe mehr Geld. Allerdings gilt dies nicht für alles 676000 Arbeiter der Branche. Die Tariflöhne steigen in zwei Schritten um insgesamt 4,6 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
Damit konnte die Gewerkschaft bei einem ihrer zentralen Ziele, der Ost-West-Lohnangleichung, einen Schritt vorankommen.
Das gilt aber nicht für alle Bereiche. In den schwach organisierten kleinen Handwerksbetrieben im Osten geht der Trend sogar in die andere Richtung. Zwar wird der Mindestlohn für Ungelernte in West und Ost über einen Zeitraum von 27 Monaten angehoben: Für Ungelernte steigt er in drei Schritten im Westen von 10,70 auf elf Euro, im Osten von neun auf 9,75 Euro. Gleichzeitig entfällt jedoch der Mindestlohn für Facharbeiter, der sogenannte Mindestlohn 2, im Osten ersatzlos. Der lag bislang bei 9,80 Euro. Wo individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist, können die nichttarifgebundenen Bauunternehmer künftig die Entgelte auf das Niveau des »Mindestlohns 1« absenken.
Unklar ist, wie viele Bauarbeiter derzeit nach »Mindestlohn 2 (Ost)« bezahlt werden - also gegebenenfalls mit Nominallohnsenkungen rechnen müssen. Nach Einschätzung von Hivzi Kalayci, IG-BAU-Branchensekretär für das Bauhauptgewerbe in der Region Berlin-Brandenburg, könnte dies auf »rund 98 Prozent der Facharbeiter in den nicht tarifgebundenen Unternehmen im Osten« zutreffen. Der Anteil dieser Unternehmen liegt in den neuen Ländern nach Kalaycis Schätzung bei »90 bis 95 Prozent«: »Nur fünf bis zehn Prozent zahlen nach Tarif, hauptsächlich Industrieunternehmen.« Das Gros machten aber, gerade im Osten, kleine Handwerksbetriebe aus. ...
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