Generalbundesanwältin: Heimliche Online-Durchsuchung für die Strafverfolgung
Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. "Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können", sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. ...
Dazu ein Hinweis:
Wie klingen sie uns noch im Ohr, die Versicherungen des Bundesinnenministers, des BKA-Chefs und zahlreicher Politiker: Die Online-Durchsuchung ist nur ein Instrument im Kampf gegen den Terrrorismus und zur Abwehr schwerster Gefahren. Keinesfalls ist daran gedacht, sie zur Verfolgung von Straftaten einzusetzen.
Genau das fordert jetzt die Generalbundesanwältin. Mit dem bemerkenswerten Argument übrigens, die Leute gäben ja auch überall freiwillig ihre Daten preis.
Die vereinfachte Kontenabfrage sollte übrigens auch nur dem Kampf gegen den Terrorismus dienen. Heute ist sie fast schon Routine.
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