27. März 2009

"Eckpunkte gegen Kinderpornografie im Netz sind nur Wahlkampf"

Bevor ein OZ-Kommentator des Lobes voll die Regierung hofierte, hätte er wenigstens einen Auskenner fragen sollen, bevor er sich zu solcher Lobhudelei hinreißen ließ.
Dass die Lobhudelei über die Sperrung von Kinderpornografie im Netz grundfalsch war, belegt auch dieser ausführliche aber aufschlussreiche Blogeintrag von Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz:

... Das Eckpunktepapier der Bundesregierung geht von einer unzutreffenden Grundannahme aus und enthält zudem einige unrichtige Darstellungen. ...

Wenn die Bundesregierung mit aller Entschiedenheit vorgehen würde, wie das Eckpunktepapier Glauben machen will, dann würde sie effektive Maßnahmen ergreifen. Stattdessen hat man sich entschieden einer Öffentlichkeit, die die Hintergründe und Zusammenhänge nicht versteht, vorzugaukeln, entschlossen gegen Kinderpornografie vorzugehen. ...

Die Behauptung der Bundesregierung, die Zugangserschwerung würde in anderen europäischen Ländern seit Jahren mit Erfolg praktiziert, ist schlicht falsch. ...

Die Bundesregierung behauptet, der Großteil der Kinderpornografie würde über kommerzielle Internetseiten verbreitet. Das ist falsch. ...

Der Ansatz der Bundesregierung ist also von vornherein falsch gewählt und dient Wahlkampfzwecken und nicht der Bekämpfung der Kinderpornografie. ...

Dem Verfasser des "Eckpunktepapiers" scheint es auch an ausreichendem Sachverstand zu mangeln. ...

Und was hatte die OZ, das Regierungsblättchen, verbreitet?

Bitte den Eintrag Stadlers unbedingt komplett lesen und sich dann fragen, zu welchem Zweck der OZ-Kommentar verfasst wurde.

Und fragen Sie sich dann auch, ob es sich lohnt, für Kommentare, wie den in der OZ zu bezahlen.

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