Schulmittel-Hilfe
Nun doch Geld für arme Kinder
Greifswalder Schulkinder der 1. bis 10. Klasen, deren Eltern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, haben nunmehr Anspruch auf zusätzliches Geld zum Kauf von Schulmitteln. Darauf hat das Amt für Jugend, Soziales und Familien hingewiesen. Laut neuem Familienleistungsgesetz stünden den betroffenen Kindern schon zum kommenden Schuljahr 100 Euro zu, um Ranzen, Stifte, Hefte und andere Schulmaterialien zu erwerben. ...
Das Diakonische Werk hatte schon im Vorjahr öffentlich auf die Notwendigkeit einer Schulmittelhilfe für Kinder aus armen Familien hingewiesen.Nungut, so geht das Amt bildlich Klagen aus dem Weg.
Doch bleibt die wichtige Frage, seit wann die Regelung in Kraft ist. Die Frage wäre unbedingt zu stellen gewesen, denn noch am 28. Februar berichtete die OZ:
Es gebe derzeit keine gesetzliche Grundlage im Land, um entsprechenden Anträgen stattzugeben, stellten Vertreter klar. Die Hinweise des Diakonischen Werks auf Urteile anderer Landessozialgerichte seien nicht geeignet, entsprechende Anträge zu begründen. ...Wer weiß Genaues über die Regelung?
Mit dem Familienleistungsgesetz vom 22.12.09 wurde ein § 24a (Zusätzliche Leistungen für die Schule) in das SGB II aufgenommen. Danach haben Schüler, beginnend mit dem 01.08.09, einen Anspruch auf eine jährliche einmalige Zahlung von 100,- Euro für die Schule, allerdings nur bis zum 10. Schuljahr (!). Nach Protesten - nicht freiwillig -, in denen darauf hingewiesen wurde, dass Kinder armer Familien wohl kein Abitur machen, soll das jetzt erweitert werden.
AntwortenLöschenIch bin allerdings der Ansicht, dass auch schon bei der alten Rechtslage ein Anspruch, allein aus verfassungsrechtlichen Gründen, bestand.
Trotzdem ist diese Neuregelung wegen der Klarstellung zu begrüßen.
Schade nur, dass sich in der Vergangenheit viele von der Geltendmachung berechtigter Ansprüche haben abschrecken lassen.
Dann hat das Sozialamt zumindest Ende Februar eine falsche Auskunft gegeben. Ist der OZ wohl egal, sich so anspinnen zu lassen.
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