10. Februar 2009

Wer Grundsicherung erhält, bleibt arm - nur in der OZ nicht

Wieder einmal soll per Gesetz Armut verhindert werden, jedenfalls in der OZ, nicht in der Wirklichkeit.
In dem Artikel:
Immer mehr Ostvorpommern auf Grundsicherung angewiesen
ein Thema, das mit 201 Wörtern abgetan wurde, steht:
Eines der Hauptziele des „Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ war es, Altersarmut zu verhindern.
Das ist falsch.
Im § 1 des Gesetzes steht sinngemäß:

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sonderform der Sozialhilfe. Sie deckt, wenn die eigenen Mittel nicht reichen, den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen.

Es geht einzig und allein um die Sicherung des Lebensunterhaltes, nicht um Vermeidung von Armut, denn die Leute, die diese Grundsicherung erhalten, sind und bleiben arm. Sie leben an der Armutsgrenze. Wer etwas von Verhinderung von Armut schreibt, weiß nicht, was er tut.
Es ist unfassbar, wie mit den Thema umgegangen wird.

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