28. Januar 2009

VdK: Hartz 4-betroffene Familien Widerspruch einlegen!

Nach dem Hartz 4-Urteil des Bundessozialgerichtes ist es natürlich Zeit zu handeln:

Hartz IV Familien: VDK rät zu Widerspruch

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes: Der VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen Betroffene können Musterwiderspruch im Internet herunterladen

Der Sozialverband VdK Deutschland rät Hartz-IV-Familien mit Kindern, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten. ...

Muster für Widersprüche und Überprüfungsanträge gibts hier (Seite unten).

1 Kommentar:

  1. Hier stand ein menschenverachtender Kommentar, den ich gelöscht habe.

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