Frauen müssen zahlen
Im Honorarstreit handeln die Gynäkologen als erste
Bayerns Frauenärzte wollen kranke Patientinnen nur noch gegen Privatrechnung behandeln. Eine Ankündigung, die viele Frauen erschreckt. Doch es kann sogar sein, dass andere Facharztgruppen dem Beispiel folgen. ...
Auf eine gesetzlich-versicherte Patientin kann damit Folgendes zukommen: Sie legt beim Frauenarzt ihre Chipkarte vor. Die Bezahlung der ersten Untersuchung ist damit gesichert. Dann sagt ihr der Arzt, was er noch für nötig hält und was das kostet. Das gibt er der Patientin auch schriftlich. Ist sie einverstanden und unterschreibt, bekommt sie nach der Behandlung eine Rechnung. Ist sie es nicht, muss sie gehen oder wird zur Weiterbehandlung in eine Klinik überwiesen. ...
Peter Schieber, Sprecher der Technikerkrankenkasse, rät Patientinnen jedoch dringend davon ab, sich darauf einzulassen. Selbst wenn die Kasse die Behandlung erstatten würde, bleibe die Patientin mindestens auf den Verwaltungskosten sitzen. Sein Tipp: Die Patientin soll die Praxis verlassen und ihre Kasse verständigen. Die würde ihr dann helfen, einen Arzt oder ein Krankenhaus zur Weiterbehandlung zu finden. Und sie würde den Arzt zur Rechenschaft ziehen. Schieber hält die geplante Vorgehensweise der Frauenärzte für einen Vertragsbruch. ...
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