Stands in der OZ?
Der Finblogger berichtete jedenfalls:
UWG-Reform: Schleichwerbung jetzt stets unzulässig (und noch einiges mehr)
Ende Dezember ist weitgehend unbemerkt ein reformiertes UWG (PDF-Download) in Kraft getreten. UWG steht für das "Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb". Mit der Reform wurde eine EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt.
Wirklich neu ist, dass mittels eines Anhanges mit 30 Punkten erstmals genau aufgelistet wird, was unlautere Praktiken sind. ...
Der Finblogger nennt dazu ein schönes Beispiel aus der noch schöneren Welt der privaten Altersvorsorge:
Das könnte m.E. die typische Riester-Renten-Werbung betreffen, etwa: "Pfefferminzia-Förderrente! Bis zu 90 Prozent vom Staat, Hartz IV-sicher!" Das sind gesetzliche Regelungen, die für alle Riester-Verträge gelten. Mit dem jeweiligen Unternehmen oder Tarif hat das nichts zu tun. ...
vielleicht wird es den Verbrauchern auch direkt etwas nutzen. Denn per Anhang liegen nun ausdrückliche gesetzliche Verbote vor. Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind nichtig (§ 134 BGB). Mit ein bisschen guten Willen könnte man einen Vertrag, der ohne UWG-Verstoß gar nicht zu Stande gekommen wäre, als unwirksam bezeichnen.
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