14. Januar 2009

Hintergrund: Heizkosten für Alg 2-Empfänger

Die Usedom-Peene-Zeitung berichtete:
Sozialagentur berät bei Heizkosten-Berechnung
(Die Schlagzeile ist ein Witz, wie Sie mir nach dem Lesen des Eintrages bestätigen werden)
Angesichts der drastischen Preisentwicklungen für Energie im Laufe vergangenen Jahres hatten sich die Verantwortlichen im Landkreis Ostvorpommern darauf geeinigt, dass die Bemessung der Heizkosten für die Leistungsberechtigten nach dem Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und für Bezieher von Sozialhilfe nicht mehr an Kostengrenzen, sondern an Verbrauchswerten festzumachen ist. Zahlreiche Hinweise und Beschwerden seitens betroffener Bürger gingen in dieselbe Richtung.
...
Was sich wie ein Gnadenakt liest, ist keiner.
Wenn die Sozialagentur bisher anders verfuhr als nunmehr, verstieß sie gegen Festlegungen im 2. und 12. Sozialgesetzbuch. Alles andere ist Geschwafel, mit dem die Agentur die Gesetzesverletzung vertuscht, das ein Redakteur jedoch nachplapperte, ohne es zu prüfen.
Die Richtlinie der Agentur lesen Sie hier nach.

Zu befürchten ist sogar, dass weiterhin gegen die Gesetze verstoßen wird, da auch künftig Obergrenzen festgelegt wurden. Doch davon ahnen OZ-Redakteure nicht einmal etwas. Sie hätten sonst nachgefragt.
Die Grenzwerte würden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung jedoch keineswegs schematisch angewendet, betont die Sozialagentur. Vielmehr heiße es in der Richtlinie: "Heizkosten sind in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit diese angemessen sind."
Das ist nichts anderes, als endlich nach den Gesetzen zu handeln.
Die Prüfung der Angemessenheit orientiert sich nicht allein an den Tabellenwerten, sondern bezieht auch Umstände ein, die einen höheren Verbrauch rechtfertigen können. Im Einzelfall kann die Prüfung also auch zu dem Ergebnis führen, dass das zuständige Amt eine Überschreitung der Werte akzeptiert.
Sie wird es in der Regel und nicht im Einzelfall tun müssen, um nicht schon wieder gegen Gesetze zu verstoßen.

Sagen Sie jenen Alg 2-Empfängern, die Sie kennen, dies weiter:

Kürzung Heizkosten Prüfung wegen Unwirtschaftlichkeit ist nicht zulässig
Auszug:
„ ... Zudem ist eine Kürzung der Heizkosten ohne Prüfung eines unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter Heranziehung pauschaler Richtwerte nicht zulässig (vgl. Berlit in LPK-SGB II, 2. Auflage, Rdnr.67 zu § 22 m.w.N.). ...“

Gleiches geht aus diesen Urteilen hervor.

Resümee: Nachdem in der Vergangenheit Alg 2-Empfänger verunglimpft werden durften, verfolgt die OZ ihren Weg insofern weiter, dass sie Behörden schont; zuletzt wurde die Arge Greifswald bildlich mit Samthandschuhen angefasst.

2 Kommentare:

  1. Anonym15.1.09

    Psyche sagt:
    Da es der arge ja darum geht, die Mieten ("Kosten der Unterkunft")so niedrig wie möglich zu halten, sind die Wohnungen ja bestenfalls schlecht sanierter Altbau oder gar noch mit Ofenheizung. Dass dann andererseits die Heizkosten als "2.Miete" nach oben schnellen, ist unvermeidlich. Versuchen Sie mal, der arge einen Wohnungswechsel wegen zu hoher Nebenkosten vorzuschlagen.....

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  2. Das mit dem Wohnungswechsel ist doch wohl rhetorisch gemeint.

    Andererseits: Was käme dabei heraus, schlüge jemand den Wohnungswechsel vor?
    Wie viele Leute haben das denn vergeblich versucht? Schade, dass es so schwer (oder gar unmöglich) ist, dazu Zahlen zu erhalten.

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