Arge reagiert gelassen auf Kritik
Greifswald Arge-Geschäftsführer Erich Bartels sieht nach Verleihung des "Verbogenen Paragrafen" durch die Evangelische Obdachlosenhilfe keinen Grund, die Entscheidungspraxis zu ändern. ...Wie schön, dass die Arge alles richtig macht!
Stimmt nur nicht. Das Beispiel:
Die kritisierte Praxis, dass es bei Umzügen von ALG II-Empfängern einen Genehmigungsvorbehalt gibt, solle die Betroffenen davor bewahren, in die Schuldenfalle zu geraten. Denn wer "unangemessenen Wohnraum" anmiete, müsse einen Teil der "ohnehin knapp bemessenen gesetzlich normierten Regelleistung" für die Miete verwenden.Das ist rechtswidrig. Bartels erklärt, warum die Arge Recht bricht und die OZ merkt es nicht.
Auch Alg 2-Empfänger genießen Freizügigkeit, können also umziehen, sooft und wohin sie wollen. Niemand braucht vorher eine Genehmigung der Arge.
Etwas anderes ist es, wenn sich ein Alg 2-Empfänger von sich von der Arge beraten lässt, um herauszufinden, was er bei einem Umzug zu beachten hat und welche finanziellen Folgen damit verbunden sind.
Es gab mehr als zwei Gründe, die Arge auszuzeichnen.
Warum berichtete die OZ nicht, was der Argechef zu den weiteren Gründen für die Auszeichnung zu sagen hat?
Es kann doch nicht sein, dass sich der Redakteur so abspeisen ließ und zugleich die zahlenden Leser abspeist. Das ist an Harmlosigkeit und Ahnungslosigkeit kaum zu überbieten.
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