9. Dezember 2008

Wie die Regierung Alg 2-Klagen verringert

Klar, die meisten Alg 2-Empfänger sind keine OZ-Leser. Doch dies halte ich dennoch für meldenswert, denn rein theoretisch müssten sich Steuerzahler darüber freuen, werden sie doch entlastet - zu Lasten der Ärmsten, die sich nichts gefallen lassen:

Bundesrat erschwert Klageweg für Hartz-IV-Empfänger

Der Bundesrat hat vergangene Woche den Klageweg für Hartz-IV-Empfänger erschwert. Die Länderkammer hat einen Gesetzentwurf zur "Reform" des Beratungshilferechts beschlossen, der Bedürftigen, die gegen zu geringe Unterstützungsleistungen klagen, wesentlich höhere Kosten auferlegt.
Der Bundesrat hat damit auf die wachsende Zahl von Klagen gegen zu geringe Hartz-VI-Bescheide reagiert. Im ersten Halbjahr 2008 stieg die Zahl der Klagen nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) auf 61.970, 36,2 Prozent mehr als zwölf Monate zuvor. Die Verfahren in den 69 so genannten Optionskommunen, in denen die Städte und Kreise eigenständig und ohne die Arbeitsagentur die Langzeitarbeitslosen bearbeiten, sind dabei nicht berücksichtigt.

Die Klagen waren nicht etwa unberechtigt. Fast die Hälfte hatte Erfolg, weil die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus Arbeitsagentur und Kommunalverwaltung in den Städten und Gemeinden die Ansprüche auf Hartz-IV-Gelder extrem restriktiv berechnen. ...

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