12. Dezember 2008

Dong will Tatsachen schaffen und pfeift auf Anhörungsergebnis

Wissen Sie es schon aus der OZ?

Aus einer Information der ALLIANZ Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin:

Dong will unbedingt Tatsachen schaffen und beantragte Anfang Oktober eine zweite Teilgenehmigung zum Bau folgender Anlagen:

- Kohleumschlag,
- Verbrennungs- und Kesselanlage,
- Wasser- und Dampfkreislauf,
- Rauchgasreinigungsanlage,
- Kühlwasser und
- Flugaschelager

Zugleich beantragt Dong vorsorglich, sämtliche Genehmigungen zu erteilen, die erforderlich sind, die mit diesem Antrag auf Erteilung einer zweiten Teilgenehmigung erforderlichen
Maßnahmen umzusetzen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des StAUN Stralsund
fallen.

Damit versucht Dong unter Umgehung der problematischen wasserrechtlichen Aspekte die
Behörde, die dem Wirtschaftministerium untersteht in eine dem heutigen Wissensstand
unangemessenen Zugzwang zu bringen. Wenn diesem Antrag nachgegeben würde, wäre der erste Tatbestand gegeben, der Mecklenburg-Vorpommern in die Entschädigungspflicht manövrieren würde.
Was das bedeuten könnte, haben alle Kundigen am Fall Kohlekraftwerk Moorburg erlebt (lupe).

Außerdem: Trotz der Risiken, die sich für eine Wasserrechtliche Erlaubnis aufgetan haben,
beantragt Dong gleichzeitig den sofortigen Vollzug für:

- die 1. Teilgenehmigung,
- die wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Einleitung von Kühlwasser und
- die wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung von Niederschlags- und
Prozesswasser.

Dabei verweist Dong darauf, dass eine erneute Auslegung nicht erforderlich sei, da
keine wesentlichen Änderungen zum eingereichten Antrag bestünden.
Dong beantragt außerdem die sofortige Vollziehung des Bescheides, sofern die beantragte 2.
Teilgenehmigung ergeht. Und Dong erklärt gegenüber der Behörde, dass sie diese Entscheidung zur 2. Teilgenehmigung bis zum 28.02.2009 erwartet.

Die Behörde will alle gestellten Anträge erst dann bearbeiten, wenn zweifelsfrei feststeht,
dass der 1. Vorbescheid einschließlich aller anderen fünf erörterten Verfahren, sich als
genehmigungsfähig erweisen sollten und wenn die Stellungnahme der EU positiv ausfallen
sollte.
Damit ist eigentlich nicht zu rechnen! Selbst die Behörde geht davon aus, dass es
erhebliche Nachforderungen zum bisherigen Genehmigungsverfahren geben wird, die
vermutlich sogar zu einer erneuten Auslegung führen könnten.

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