In einem Regierungsblättchen werden Sie das nicht zu lesen bekommen:
Die Wacht am Rubikon
... Die chronisch unterfinanzierten und schlecht ausgerüsteten Polizeibehörden laufen ständig Gefahr, dass ihre Mittel nicht ausreichen, um eine perfekte Sicherung von Großereignissen zu gewährleisten. Wer aber Schützenpanzer und Wehrpflichtige mit Sturmgewehren zur Sicherung von Großereignissen wie dem G8-Gipfel auch gegen Demonstranten einsetzen will, der handelt grob fahrlässig. Soldaten sind keine Polizisten. Soldaten werden ausgebildet, um im Ernstfall zu töten. Ihnen wird nicht die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes und der Mittel beigebracht, sie kennen sich nicht mit der Gesetzeslage im Inneren aus – das müssen sie auch gar nicht, schließlich ist dies auch nicht ihre Aufgabe. Der geplante Einsatz von Streitkräften gegen potentielle Terroristen treibt jedem Sicherheitsfachmann Schweißperlen auf die Stirn. Die Abwehr von Terrorakten ist eine geheimdienstliche Aufgabe und hat mit einer Änderung des Artikels 35 gar nichts zu tun. Für die Amtshilfe nach einem potentiellen Terroranschlag bedarf es hingegen keiner Kriegswaffen. Mit polizeilichen Mitteln ist einer solchen Situation sehr gut Herr zu werden. Dies bedarf ebenfalls keiner Änderung des Artikels 35. ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.