Worauf sich Kraftwerksbefürworter verlassen:
7. Vom STAUN geforderte Nachbesserungen nur unvollständig, unbefriedigend oder überhaupt nicht erfüllt:
Mit Schreiben vom 29. Februar 2008 an DONG Energy hat die Genehmigungsbehörde verdienstvoller Weise einen insgesamt 57seitigen Nachbesserungskatalog erstellt und deutlich gemacht, dass ohne diese Nachbesserungen eine weitere Bearbeitung der Anträge nicht möglich sei. Die von den Gutachtern des Energiekonzerns nachgebesserten und teils völlig neu erstellten Untersuchungen, Prognosen und Äußerungen tragen Ausfertigungsdaten aus April, Mai und Juni 2008. Sehr umfangreiche Neuberechnungen und Gutachten wurden also in nicht mehr als 6-16 Wochen erstellt.
So verschwendete beispielsweise das Kompetenzzentum für Naturschutz und Umweltbeobachtung Görmin/Passow ganze drei Wochen im April 2008 auf Kartierungen potentieller (!) Fledermausquartiere (UVU-Anhang 2, Anlagen 17.1 und 17.2) und das Salix-Büro für Landschaftspflege Teterow begrenzte seine Brutvogelkartierung auf ganze sieben (!), vorsorglich schon von April bis Juli 2007 durchgeführte Stichprobenkontrollen (UVU-Anhang 2, Anlage 5).
Das nach wie vor nicht lizenzierte Planungsbüro FROELICH & SPORBECK (vgl. meine Einwendung LNatG/BNatSchG vom 22.12.2007, Seiten 6-12) steuerte innerhalb von nur vier Monaten ein Konvolut neuer Gutachten bei, welches insgesamt einen Umfang von mehr als 1.500 Seiten hat, Anhänge und detailliertes Kartenmaterial nicht eingerechnet. Das entspricht dem Umfang eines Handbuchmanuskriptes, wofür in aller Regel mehrere Jahre benötigt werden.
Jeder, der etwas von naturwissenschaftlichen Beobachtungen und Analysen, von Literaturrecherchen und Fachgutachten versteht, weiß, dass bei der Kurzfristigkeit der Zweitvorlage nur mit suboptimalen, für vorliegende Zwecke also weitgehend unbrauchbaren Ergebnissen oder aber mit eilig zusammengeschusterten Gefälligkeitsgutachten zu rechnen ist. ...
Günter Vaterführt eine halbe Seite lang auf, was fehlt, unvollständig oder unbefriedigend nachgearbeitet wurde.
8. SKW-Kohlenlager entspricht nicht dem Stand der Technik: Die Antragsunterlagen sehen ein offenes Kohlenlager vor. Dies ist nicht Stand der Technik, denn bei Lagerung von festen Stoffen/Schüttgut ist grundsätzlich eine geschlossene Bauweise zu bevorzugen (TA Luft 5.2.3.5).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.