19. September 2008

Kohlekraftwerk: "Genehmigungsverfahren - eine Farce" (2)

Erinnern Sie sich noch an den Urknaller und Lügner Ringstorff? Er behauptete, Kohlekraftgegner handelten irrational. Woher er die Gewissheit hatte, selbst rational zu handeln, bleibt mit schleierhaft. Aus den Gutachten in den Dong-Antragsunterlagen kann er sie nicht haben, denn dort ist mehrfach darauf hingewiesen worden, was alles unklar ist und wohl auch bleiben wird.

Dr. Vater aus Greifswald hat einige dieser Unsicherheiten gefunden und bemängelt sie in seinen Einwendungen gegen den Kraftwerksbau. Besonders wichtig für alle Leser ist, dass gravierende Gesundheitsgefährdungen wegen der dürftigen Datenbasis nicht einschätzbar sind. Dazu äußerten z.B Ärzte und 100 Wissenschaftler der Uni Greifswald (alles Leute mit irrationalen Zügen?) ihre Besorgnis. Doch den Befürwortern ist das egal. Was ist schon der Schutz der Gesundheit gegen eine Milliarden-Investition?

Es soll also billigend in Kauf genommen werden, dass Sie, liebe Blogleser, und alle anderen Bewohner rund um das geplante Kraftwerk krank werden könnten, Urlauber natürlich auch - im Gesundheitsland Nr. 1.

Hier die Einwendungen Vaters gegen die gefährliche Schlamperei der Antragsteller:

4. Unzureichender Datenstand begünstigt Fehlinterpretationen:

Die Datenbasis vieler Gutachten und Prognosen ist unvollständig, veraltet und unzuverlässig. In manchen Fällen fehlen zwingend notwendige Dokumentationen ganz. Bei solcher Ausgangslage sind die Voraussetzungen für tragfähige Analysen wesentlich eingeschränkt und Bewertungen nur mit Vorbehalt möglich. Auf dünnem Fundament ruhende Voraussagen, noch dazu solche von weitreichender Bedeutung, sind mit hohem Risiko behaftet oder tragen den Charakter von Mutmaßungen und Spekulationen. ... Sie zur Grundlage für schwerwiegende Entscheidungen zu machen, wäre grob fahrlässig. Der nachfolgende Beispielkatalog beruht ausschließlich auf Selbstbewertungen der DONG-Gutachter und könnte beliebig erweitert werden:

• „Eine Korngrößenverteilung für die Staubemissionen [wichtig für gesundheitsschädliche Feinstaubanteile!] einer Anlage der geplanten Art ist nicht bekannt“ (Kap.6, Immissionsprognose Luftschadstoffe, Seite 10).

• „Bezüglich einzelner Wirkkomplexe besteht die Problematik der zumeist geringen Datengrundlage in Bezug auf die Machbarkeit… Aussagen über die Beeinflussung der FFH-Anhang II-Arten durch das Vorhaben sind auf Grund von geringer Datengrundlage im Projektgebiet nur bedingt möglich […] Da es eine nur geringe aktuelle Datenlage zu Auswirkungen der Quecksilberbelastung, insbesondere auf belastete Endglieder der Nahrungskette gibt, ist es nicht möglich, eine vollumfänglich fundierte Aussage über die Auswirkungen eines zusätzlichen Quecksilbereintrages zu treffen“ [Quecksilber gehört nach EU-Wasserqualitätsnormen zu den ‚prioritären gefährlichen Stoffen’] (UVU, Seiten 394 und 395)

Im Widerspruch dazu steht Infoschrift ‚Kurzfassung des Vorhabens Kraftwerke Greifswald’, Ausgabe Oktober 2007, Seite 24: „Die festgestellten Umwelteinwirkungen sowie die Eingriffe in Natur und Landschaft stehen aus umweltfachlicher Sicht einer Genehmigung des Vorhabens nicht entgegen.

• „Aufgrund der zum Teil nur sehr dürftigen Informationslage […] ist es schwierig eine fundierte Aussage zu treffen. […] Für die nach dem Vorsorgeprinzip anzunehmende Nutzung…können keine genauen Abschätzungen gemacht werden“ (UVU-Anhang II/8).

• „Um anthropogene Beeinflussungen von natürlichen Schwankungen unterscheiden zu können ist ein mehrjähriges Monitoringprogramm nötig (5 Jahre). Eine quantitative Aufnahme der submersen Pflanzenbestände im gesamten Wirkraum liegt bisher nicht vor“ (UVU-Anhang II/13 zur interannuellen Variabilität von Makrophytenbeständen).

• UVU-Anhang I/4: „Eine quantitative Aufnahme der submersen Pflanzenbestände im gesamten Wirkraum liegt derzeit nicht vor“ (Seite20); „Untersuchungen des LUNG zur Qualitätskomponente Makrozoobenthos liegen für den Greifswalder Boden bisher nicht vor. Zur Bewertung der Wasserkörper gemäß WRRL ist diese Qualitätskomponente jedoch obligatorisch“ (Seite 24); „Aufgrund der derzeit noch fehlenden Bestimmungen der Zustandsklassen für die Wasserkörper liegt streng genommen keine ausreichende und belastbare Grundlage für eine Bewertung der Einhaltung des Verschlechterungsverbotes vor“ (Seite 51). Im Widerspruch dazu, gleichfalls auf Seite 51, die Feststellung, das Ausmaß der SKW-bedingten Auswirkungen sei „weitgehend lokal begrenzt“, der Wasserkörper des Greifswalder Boddens sei „nicht in erheblichem Umfang gefährdet“ und es trete folglich „keine Verschlechterung des Wasserkörpers des Greifswalder Boddens“ ein.


Da die OZ Sie nicht über den Inhalt dieser skandalösen Antragsunterlagen informiert:

Fortsetzung folgt.

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