5. September 2008

Überbringer der Botschaft hat das Nachsehen

Wieder wird in der Greifswalder Zeitung der Bock zum Gärtner gemacht:
Stadt klagt gegen Käufer der WVG
Mit einer Klage will die Stadt die sofortige Fälligkeit des Kaufpreises von 60,1 Millionen Euro für die WVG-Anteile erstreiten.
Nur so nebenbei: Wodurch unterscheiden sich Schlagzeile und Vorspann im Inhalt? Ich finde keinen. Dann ist entweder die Schlagzeile oder der Vorspann überflüssig.
Bei der KWG unterdessen bestehen noch immer Zweifel über die Kaufpreisfälligkeit und die Wirksamkeit des Bürgerschaftsbeschlusses. Ausgelöst wurden sie durch den Brief des ehemaligen Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes, Helmut Wolf, an die KWG und die Klagen von vier Bürgerschaftsmitgliedern vor dem Verwaltungsgericht (OZ berichtete). ...
Gesetzt den Fall, die Beschwerden von Bürgerschaftsmitgliedern hätten Erfolg gehabt und die KWG hätte den Kaufpreis bereits gezahlt; was hätte das für ein Geschrei gegeben?
Der Skandal ist doch der, dass die Stadtverwaltung es nicht für nötig hielt, den Investor auf die Beschwerden hinzuweisen. Insofern sollten alle Seiten dem Briefschreiber dankbar sein für seine Initiative. So wird (Vorsicht, Redewendung!) doch erst ein Schuh aus der Geschichte.

Zuvor hatte die Autorin u.a. geschrieben:
Vertreter der KWG hatten ihr Kommen zum Pressegespräch wegen strenger Regelungen im Aktienrecht, denen die KWG als börsennotiertes Unternehmen unterliegt, abgesagt. Die KWG wird sich derzeit nicht
Tjaha, es geht schon los mit den Eigenarten von Investoren. Sie sind nämlich - anders als öffentliche Verwaltungen - nicht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen: Und für Aktiengesellschaften wie die KWG gilt: Auskünfte, die über das Maß der nach Aktienrecht notwendigen hinausreichen.
Doch das ist erst der Anfang. Mit den Jahren werden auch jene Mieter aufwachen, die sich den Verkauf gefallen ließen, nur dass es ein böses Erwachen sein wird.

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