WVG-Verkauf: Es wird weiter gestritten
Nachdem das Ver- waltungsgericht die Klage dreier Bürger- schaftsabgeordneter abgewiesen hat, geht es nun in die nächste Runde. Die drei wollen Be- schwerde einlegen.Spätestens hier hätte beim Lokalchef, der den Artikel verfasste, wenigstens ein (bildlich) winzig kleines Alarmglöckchen klingeln müssen, besser noch alle Glocken der Greifswalder Dicken Marie: Es liegt also ein Irrtum vor. Das Gericht bestätigte also nichts, was jedoch in der irreführenden Schlagzeile gestern behauptet wurde, sondern hat die Beschwerde als nicht zulässig abgelehnt. Das müsste jeder erkennen, der sich die Hosen nicht mit der Kneifzange anzieht. Das hat sich vielleicht auch der Autor gesagt und deshalb auf eine Richtigstellung verzichtet.
... Die Bürgerschaftsabgeordneten argumentieren folgendermaßen: Das Verwaltungsgericht habe den Antrag aus rein prozessualen Gründen abgelehnt mit der Begründung, dass Verwaltungsgerichte Verwaltungshandeln grundsätzlich nur dann prüfen können, wenn der jeweilige Kläger geltend macht, im eigenen Recht verletzt zu sein. ...
Aé, Bartels und Heinrich werfen den Richtern vor, sie hätten sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob Bürgerschaft, Innenministerium und Oberbürgermeister rechtmäßig gehandelt haben.Nein, sie werfen es nicht vor! Das ist falsch! Sie stellen es einfach fest, denn das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden. Das wissen nun auch die Beschwerdeführer. Genau deshalb und nicht aus einem Vorwurf heraus, beschweren sie sich nun im Oberlandesgericht.
Wichtige Passagen aus der Pressemitteilung nennt der Autor nicht. Warum nicht, können sie zumindest ahnen, wenn sie die Mitteilung gelesen haben. Da ich ahnte, was weggelassen würde, können Sie alle wichtigen Passagen hier nachlesen.
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