Komplexe Gedanken mit Sprache darzustellen, könnte jemand aus den OZ-Redaktionen versuchen, wenn er dieses Urteil kennte:
Stundenlohn von 5 Euro sittenwidrig
Auch Arbeitnehmer, die als Auspackhilfen im Supermarkt beschäftigt sind, haben Anspruch auf einen angemessenen Lohn. Das Landesarbeitsgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Stundenlohn von 5 Euro sittenwidrig ist.
Die Richter hielten diesen Lohn für sittenwidrig, weil er mehr als ein Drittel unter dem für diese Branche und in dieser Region üblichen Lohn lag. Der Arbeitgeber wurde dazu verurteilt, den Tariflohn zu zahlen. (Az.: 1 Sa 29/08)
Kann natürlich auch sein, dass es solche Löhne in MV gar nicht gibt, weil sie vielviel höher sind. Dann ergäben sich aus dem Urteil keine komplexen Gedanken.
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