5. August 2008

Hintergrund: Prozesskostenhilfe

Hat die OZ dies gemeldet?

Prozesskostenhilfe ade?

Erste Verhandlungen im Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Als "in erschütternder Weise verfassungswidrig" charakterisiert die Neue Richtervereinigung den Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe, der nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Mit der Absicht, die Ausgaben für das früher so genannte Armenrecht massiv zu reduzieren, verletze der Entwurf Grundgesetzartikel, wonach jedem Bürger effektiver Rechtsschutz zu gewähren sei.

Auch die Gewerkschaft Ver.di protestiert und sammelt Unterschriften dagegen. Sie vermutet, das "Kostendämpfungsgesetz" richte sich besonders gegen Hartz-IV-Empfänger, die gegen ihre Bescheide klagen und dafür Prozesskostenhilfe benötigen. Für Betroffene geht es buchstäblich ums Ganze.

Wenn kein Geld für den Anwalt da ist, muss die unberechtigte Kündigung aus der Wohnung hingenommen werden, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die vom geschiedenen Ehegatten verweigerte Zahlung für die Kinder.

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