22. Juli 2008

Hintergrund: Abwehr von nicht abgeschlossenen Verträgen

Der Finblogger erläutert kurz im Zusammenhang mit diesem Sendebeitrag, wie Sie sich gegen Verträge zur Wehr setzen, die sie nicht abgeschlossen haben:

In solchen Fällen schreibe ich zurück, dass ich innerhalb einer Woche eine schriftliche Erklärung erwarte, wonach ein Vertragsverhältnis über diese Leistung nicht besteht. Ansonsten würde ich Feststellungsklage erheben, dass ein Vertragsverhältnis über diese Leistung nicht besteht. Hat bislang immer gewirkt.

Welche Ratschläge hat Ihnen die OZ bisher auf ihrer Ratgeberseite zum Thema gegeben?

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