19. Juni 2008

Wertlose Meldung

Urteil: Essen in Klinik kürzt ALG II nicht
Liegen Hartz IV-Empfänger im Krankenhaus, darf der Wert der dort erhaltenen Verpflegung nicht von ihrem Arbeitslosengeld abgezogen werden. Dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel in einem am Mittwoch gefällten Grundsatzurteil. Damit können alle Empfänger des Arbeitslosengeldes II mit einer Nachzahlung rechnen, deren Regelleistung bis Ende 2007 wegen eines Krankenhausaufenthaltes und der dort erhaltenen Verpflegung gekürzt wurde. ...
Wie die rechtliche Lage seit diesem Jahr ist, entschied der 14. Senat noch nicht. Seit Jahresbeginn ist eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft, nach der bei einem Krankenhausaufenthalt 35 Prozent der Regelleistung gekürzt werden muss.
Alles klar? Doch was sagt ein OZ-Leser, der seinem Bekannten, einem Alg 2-Empfänger, erklären will, was nun zu tun ist, um das wegen eines Krankenhausaufenthaltes gekürzte Alg 2 zurückzubekommen? Aus dem Text könnten Unbedarfte ablesen, das klärte sich von allein. Das ist natürlich Quatsch! Von wegen mit Nachzahlung rechnen!

Der OZ-Artikel ist ohne Nutzen für die Leser!

Hier ist alles erläutert, Beispielantrag inklusive:

... Alle seit dem 1. Jan. 2005 bis 31.Dez. 2007 Betroffenen sollten unverzüglich einen
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und die Nachzahlung des ihnen rechtswidrig
gekürzten ALG II fordern. ...

Was die rechtliche Lage für Fälle in diesem Jahr betrifft, gibt es natürlich auch eine Aussage. Die ist hier nachzulesen:

... Das Amt hatte das ALG II um gut ein Drittel gekürzt, weil der Mann in der Klinik versorgt worden sei. Das Landessozialgericht hatte das gebilligt.
Dem widersprachen die Bundesrichter (Az.: B 14 AS 22/07 R). Das Arbeitslosengeld II werde pauschaliert gezahlt und könne nicht einfach um einzelne Positionen gekürzt werden. Zudem habe es 2006 gar keine rechtliche Grundlage für die Kürzung gegeben.
Die ist zwar seit Beginn des Jahres da, stieß aber auf die "gewichtigen Bedenken" der Bundesrichter. ...
(Hervorhebung von mir)

Das verschwieg die OZ ihren Lesern!
Die Chancen für jene, denen in diesem Jahr das Alg 2 wegen eines Krankenhausaufenthaltes gekürzt wurde, stehen gut, das Geld zurückzuerhalten. Sie müssen es jedoch einklagen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google