6. Juni 2008

Hintergrund: schöne Welt der privaten Altersvorsorge

Die OZ hat eine Ratgeberseite. Auf der könnte dies stehen:

Vorsicht bei Vermittlungsgebühren
Verbraucherzentrale: Vor dem Unterschreiben genau prüfen!

Immer häufiger legen Brandenburger ihrer Verbraucherzentrale mit Verträgen über fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen auch "Vermittlungsgebührenvereinbarungen" zur Prüfung vor und erkundigen sich nach deren Rechtmäßigkeit. "Separate Vermittlungsgebührenvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, können aber bei frühzeitiger Stornierung des Versicherungsvertrags für Verbraucher riskant sein", warnt Altersvorsorgeexperte Erk Schaarschmidt und begründet: "Mehr als die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungen werden in den Anfangsjahren wieder gekündigt, und dann muss trotzdem die oftmals recht üppige Vermittlungsgebühr in voller Höhe bezahlt werden." In den Beratungen zeigt sich, dass sich viele Verbraucher darüber gar nicht im Klaren sind. ...

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