Beim Bearbeiten dieser Meldung für die Politikseite hätte der Redakteur aufwachen müssen und sich genau die Frage stellen, wie ich es tat:
Fehler bei Ein-Euro-Job-Vergabe erzwingt keinen vollen Lohn
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern die Klage eines Ein-Euro-Jobbers abgewiesen, der bei gleicher Tätigkeit wie Festangestellte auch so bezahlt werden wollte. Der Kläger aus Baden- Württemberg arbeitete für einen Essen-auf-Rädern -Dienst. Da er genauso wie die Angestellten eingesetzt werde und dies nicht den Kriterien für Ein-Euro-Jobs entspreche, verlangte er gleiche Bezahlung. Die Bundesrichter wiesen die Klage ab. Fehler bei Vergabe von Ein- Euro-Jobs begründe noch kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, sagte ein Gerichtssprecher (Az.: 5 AZR 290/07).Erst recht hätte er sich die Frage nach Fehlern bei der Vergabe stellen müssen, wüsste er dies:
Das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte unlängst festgestellt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Beschäftigung "in nicht zu vernachlässigendem Umfang" ersetzen würden. Das IAB hatte zudem festegestellt, das es ide Untersuchungs- Ergebnisse Indizien liefern, dass fast jede zweite Einrichtung zumindest einen Teil Ihrer Ein-Euro-Jobber nicht nur im Sinne des Gesetzgebers einsetzt. So nutze ein Teil der Einrichtungen die Ein-Euro-Jobs zum Beispiel auch für Krankheitsvertretungen oder Überstundenabbau. Nur bei zwei Prozent der Ein-Euro-Jobber haben die Einrichtungen fest eingeplant, diese Ein-Euro-Stellen in sozialversicherungpflichtige Vollzeitstellen umgewandelt werden.
Arbeiten die Behörden in MV fehlerfrei?
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