19. März 2008

Thema: Vollbeschäftigung mit Ein-Euro-Job

Werden im Verbreitungsgebiet der OZ Fehler beim Vergeben von Ein-Euro-Jobs gemacht? Ich fand keine Hinweise in der OZ.
Beim Bearbeiten dieser Meldung für die Politikseite hätte der Redakteur aufwachen müssen und sich genau die Frage stellen, wie ich es tat:
Fehler bei Ein-Euro-Job-Vergabe erzwingt keinen vollen Lohn
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern die Klage eines Ein-Euro-Jobbers abgewiesen, der bei gleicher Tätigkeit wie Festangestellte auch so bezahlt werden wollte. Der Kläger aus Baden- Württemberg arbeitete für einen Essen-auf-Rädern -Dienst. Da er genauso wie die Angestellten eingesetzt werde und dies nicht den Kriterien für Ein-Euro-Jobs entspreche, verlangte er gleiche Bezahlung. Die Bundesrichter wiesen die Klage ab. Fehler bei Vergabe von Ein- Euro-Jobs begründe noch kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, sagte ein Gerichtssprecher (Az.: 5 AZR 290/07).
Erst recht hätte er sich die Frage nach Fehlern bei der Vergabe stellen müssen, wüsste er dies:

Das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte unlängst festgestellt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Beschäftigung "in nicht zu vernachlässigendem Umfang" ersetzen würden. Das IAB hatte zudem festegestellt, das es ide Untersuchungs- Ergebnisse Indizien liefern, dass fast jede zweite Einrichtung zumindest einen Teil Ihrer Ein-Euro-Jobber nicht nur im Sinne des Gesetzgebers einsetzt. So nutze ein Teil der Einrichtungen die Ein-Euro-Jobs zum Beispiel auch für Krankheitsvertretungen oder Überstundenabbau. Nur bei zwei Prozent der Ein-Euro-Jobber haben die Einrichtungen fest eingeplant, diese Ein-Euro-Stellen in sozialversicherungpflichtige Vollzeitstellen umgewandelt werden.

Arbeiten die Behörden in MV fehlerfrei?

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