Das Aufzählen der Fehler hätte eine hervorragende Gegendarstellung ergeben. Jedoch weiß ich nicht, ob der Leserbriefverfasser von den Falschaussagen betroffen ist und wenn ja, ob er weiß, dass er dann eine Gegendarstellung verlangen kann.
Hier die Richtigstellungen:
Aussagen des Kreissprechers falsch
... Kreissprecher Christoph Krohn hat aus mangelndem Sachverstand oder Unkenntnis Unsinn verbreitet. ...Verbreitet hat ihn die OZ!
Krohn informiert: "Die Beräumung von Tierkadavern von öffentlichen Fahrbahnen obliegt dem Jagdausübungsberechtigten des Jagdbezirkes." Diese Aussage ist falsch! ...
Herr Krohn führt weiter aus: "Fahrer, die ahnungslos sind und unfreiwillig in unbekannten Jagdbezirken wilderten, können sich auch an die Ordnungsämter wenden oder an die Polizeibehörde." So etwas gibt es nicht. In dieser Aussage werden Begriffe und Zusammenhänge verwechselt und die Rechtsfolgen nicht bedacht. ...
"Findet sich kein Zuständiger im Bereich, übernimmt das Veterinäramt die Beräumung." Falsch! ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.