Polizei darf nicht ins Blaue hinein scannen
Karlsruhe erlaubt das Erfassen von Kennzeichen - aber nur in engen Grenzen. MV hält seine Regelungen für rechtens.
... In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Regelung zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz seit Juli 2006. Zur Anwendung kam sie nach Angaben des Innenministeriums bislang im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm. ...Bleiben mindestens drei Fragen ungeklärt, weil der Autor nicht nachfragte:
In MV kann die Polizei laut Caffier nur sehr eingegrenzt etwa zur Bekämpfung schwerer Straftaten, Daten erheben. ...
1. Wurden während des Gipfels mit Hilfe der erfassten Daten schwere Straftaten bekämpft?
2. Was wurde aus den damals gesammelten Daten?
3. Berichtete die OZ, als der Landtag das Gesetz verabschiedete und fragte den Datenschutzbeauftragten des Landes nach seiner Meinung?
3.a. Welche Möglichkeiten hat der Beauftragte, den Datenschutz in diesem Fall und im Allgemeinen durchzusetzen?
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