17. März 2008

Alg 2-Kürzungen häufig unrechtmäßig - ganz real

Auch die OZ berichtete über die unerledigten Klagen gegen Alg 2-Bescheide, allerdings so, als gäbe es so etwas im OZ-Verbreitungsgebiet nur abstrakt:
Zahl der Klagen gegen Hartz IV dramatisch gestiegen
Allein das ist schon Quatsch, denn gegen das Gesetz wird kaum noch geklagt, wohl aber zunehmend gegen falsche Bescheide und unberechtigte Kürzungen. Die Alg 2-Berechtigten wehren sich also gegen die schlechte Arbeit in den Argen.

Hier ist wieder solch ein Fall als Beispiel, natürlich wieder nicht aus dem Nordosten, nicht nur abstrakt, sondern ganz real:

Kürzungen von Hartz IV sind nicht immer rechtens

... Auch Achim Heger aus Bonn ist davon betroffen. Der 49-Jährige Lastwagenfahrer ist seit vier Jahren arbeitslos. Für viele Unternehmen gilt der Familienvater als zu alt. Sein Streit mit der ARGE Rhein-Sieg begann, als er einen Job als LKW-Fahrer annehmen sollte, für einen Euro pro Stunde. Reine Ausbeutung fand Achim Heger und lehnte das ab. Daraufhin kürzte das Amt sofort sein Hartz IV - erst um 30 Prozent und dann noch mal 60 Prozent. Heger klagte und bekam vorläufig Recht. Bis Ende März bekommt er den Regelsatz von knapp 400 Euro.

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