27. Februar 2008

Bundestrojaner kann abgewehrt werden

Morgen wird es auch in der OZ stehen, heute bereits überall im Internet, z.B.:

Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen Meldung

Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme etabliert. ...

Ich füge Auszüge einer Meldung von Kaspersky Lab hinzu, einem Antivirussoftware-Hersteller:
Wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens zumindest - soviel ist bereits klar - wird überarbeitet werden müssen. Die Diskussionen um den "Bundestrojaner" werden hingegen anhalten.

Magnus Kalkuhl, Virus Analyst, Kaspersky Lab: "Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird dies keinen Einfluss haben. Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen als potentiell gefährlich gemeldet. Eine namentliche Einstufung als "Bundestrojaner" hingegen wäre natürlich nicht möglich, da letztlich nur das Verhalten, nicht aber der Autor eines Trojaners bestimmt werden kann - und es ist unwahrscheinlich, dass die Behörden ein AV-Unternehmen freiwillig mit Mustern ihrer Werkzeuge beliefern."
Das gilt natürlich für jede Antivirussoftware, die entsprechende Methoden anbietet.

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