Wussten Sie das? Ich nicht:
... Speziell die Daseinsvorsorge hat im Sinne des Sozialstaats Verfassungsrang: Die Energieversorgung gehört zum Bereich der Daseinsvorsorge und ist eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf .Gewinnstreben auf diesem Feld ist deshalb von Verfassungs wegen überlagert durch die Erledigung öffentlicher Aufgaben. (Beschluss vom 20.3.1984 zum Energiewirtschaftsgesetz). ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.