Schlag gegen radikale G8-GegnerIch würde mich wundern, wenn daraufhin keine Beschwerde beim Presserat eingeht, denn ob die Beschuldigungen bewiesen werden können, steht in den Sternen.
Witzig fand ich, dass 900 Beamte 40 Büros und Wohnungen durchsuchten (Ja mir seins im Rudel da!):
Terrorverdacht!
Mit einer Großrazzia haben 900 Beamte 40 Wohnungen, Büros und Kulturzentren in sechs Bundes- ländern durchsucht: G8-Gegner sollen zwei terroristische Vereinigungen gebildet haben. ...(Aha, hier also die Möglichkeitsform!)
Warum wird so ein Aufhebens von den Durchsuchungen gemacht? Weil den Gipfelgegnern wieder Angst eingejagt werden soll und die OZ beteiligt sich mit bestgelaunten Redakteuren daran. Es bleibt dabei: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
Hinweisen möchte auf diesen Kommentar:
Bedrohung der Sicherheitslage
Sicherheitsbedürftige aller Lager atmet auf, gestern hat die Bundesanwaltschaft im Vorfeld der Proteste gegen den G-8-Gipfel zum Angriff auf die terroristische Gefahr ausgeholt. Dass die Rechtsgrundlage für die 40 Durchsuchungen, der § 129a StGB - Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - hier überhaupt anwendbar ist, ist stark zu bezweifeln. Ein Effekt ist allerdings erwartungsgemäß eingetreten: die massive Einschüchterung von Leuten, die friedlich, aber mit den Mitteln des zivilen Ungehorsams gegen die Zumutung dieses "Gipfels" demonstrieren wollen. ...
Jeder Demonstrant, der sich in Heiligendamm an solchen "erheblichen Störungen" - und sei es durch friedliche Koexistenz mit den Störern - beteiligt, kann zum Unterstützer der Störung und damit einer kriminellen Vereinigung erklärt werden. Kein Pappenstiel, die Unterstützung gilt laut Gesetz als Verbrechen. ...
Sprichwort:
AntwortenLöschenWer den Wind sät, wird Sturm ernten.