12. Juli 2006

Persönlichkeitsrechte nicht angemessen gewichtet

Wegen des Artikels
Amtschefin aus Stralsund fuhr betrunken Auto ,
der am 22. März in der Stralsunder Zeitung erschienen war, erhielt die OZ vom Presserat einen Hinweis, weil die Zeitung so berichtet hatte, dass die Tatverdächtige zu identifizieren war (Nennung des vollen Namens und der Position in der Stadtverwaltung).

In den Erwägungen des Beschwerdeausschusses heißt es:

Das sei in der Berichterstattung über Straftaten und Ermittlungsverfahren meist nicht gerechtfertigt. Immer sei zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Bei der Abwägung habe die Redaktion die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht angemessen gewichtet.

In ihrer öffentlichen Rolle als Unfallverursacherin sei sie nicht als Person der Zeitgeschichte zu betrachten. Die ihr zum Vorwurf gemachte Verkehrsunfallflucht habe zudem keinen unmittelbaren Bezug zu ihrem beruflichen Ressort. Damit dürfe ihr privates Verhalten nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, weil es möglicherweise mit beruflichen verpflichtungen und vom Betroffenen selbst öffentlich eingeforderten Verhaltensmaßstäben kollidiere.

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