Heute kam Dr. Gerhard Seibert zu Wort, Bundesverwaltungsrichter a.D., zur jüngsten Rechtssprechung in Sachen Beitragsbescheide für Abwasser.
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Gericht unter ErklärungsdruckWenn dadurch die Redaktion noch mehr unter Druck geraten würde, sollte es mich nicht wundern. Seltsam ist, dass die Redaktion bisher nicht im Verwaltungsgericht nachfragte. Ich wette, der Gerichtssprecher hätte zurückgewiesen, unter irgendeinem Druck zu stehen.
Die OSTSEE – ZEITUNG hat in ihrer Ausgabe vom 8. Juli, gestützt auf die Information des Wolgaster Rechtsanwalts Hertzsch, über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald in Sachen Abwasserbeitragsbescheide des Zweckverbandes Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung Insel Usedom berichtet. Danach habe das Gericht „die Rechtswidrigkeit der Beitragskalkulation und damit der Beitragssatzung festgestellt, so dass die vom Verband erlassenen Abwasserbeitragsbescheide ohne wirksame Rechtsgrundlage und damit aufzuheben sind.“ Diese Information des Rechtsanwalts ist ungenau, unvollständig und deshalb irreführend.
Richtig ist, dass das Gericht mit Urteil vom 16. September 2005 nach umfassender Prüfung der Beitragssatzung deren Rechtswirksamkeit festgestellt hatte, nunmehr „aufgrund neuer Erkenntnisse im Eilverfahren – anders als noch im Urteil vom 16. September 2005, Bedenken an der Wirksamkeit ... der Beitragssatzung hat“. Das ist etwas anderes, als die Rechtswidrigkeit festzustellen. ...Liest sich wie eine Gegendarstellung, ist aber keine. Die könnte nun wegen der Schlagzeile vom Verwaltungsgericht kommen.
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