2. Juni 2006

Pech für säumige Selbständige

Der Bayerische Journalistenverband teilte mir mit:

In einer Nacht- und Nebel-Aktion hat der Bundestag am 01.06.2006 die Voraussetzungen der erst Anfang des Jahres eingeführten freiwilligen Arbeitslosenversicherung verschärft. Demnach können Selbstständige, die ihre Tätigkeit vor dem 01.01.2004 aufgenommen haben, keinen Antrag mehr stellen. Für alle, die den Antrag bis zum 31.05.2006 gestellt haben, gibt es keine Veränderungen.
Versicherungsberechtigt bleiben die Selbstständigen, die sich ab dem 01.01.2004 in die Existenzgründung begeben haben. Für sie läuft weiterhin die Meldefrist erst am 31.12.2006 ab.
Aufgrund dieser Änderung und der nicht eindeutigen Regelung im Gesetzestext empfiehlt es sich allerdings jetzt schon den Antrag zu stellen und nicht bis zum 31.12.2006 abzuwarten.Für diejenigen, die vor dem 01.01.2004 selbstständig waren und sich bisher noch nicht freiwillig arbeitslosenversichert haben, bleibt nun als einziger Ausweg, im Falle der finanziellen Misere das Arbeitslosengeld II zu beantragen.


Ich gebe die Nachricht sofort an die Selbständigen unter den OZ-Lesern weiter, da ich nicht weiß, ob die Heimatzeitung diesen Service heute noch bieten wird.

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