26. Mai 2006

Täter? Höchste Vorsicht geboten!

Auch wenn Mitglieder des Deutschen Presserates der Meinung sind, ein Tatverdächtiger könne ruhig ein Mal im Text als Täter bezeichnet werden, könnte das ins sprichwörtliche Auge gehen. Dass ein Angeklagter als freier Mann nach Hause gehen kann, berichtete die Grimmener Zeitung bereits gestern:
Prozess nimmt überraschende Wendung
„Nur ein bisschen geglimmt hat das“
Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Prozess Robert R. vorgeworfen, am 13. November 2005 auf dem Alten Friedhof in Grimmen die Schleife eines Kranzgebindes angezündet zu haben ... Der Angeklagte benannte
mit Mathias N. einen eigenen Zeugen. „Haben Sie etwas mitgekriegt“, wollte die Richterin von dem 23-Jährigen wissen. „Ich hab das Ding ja versucht anzuzünden, mit dem Feuerzeug“, belastete sich der Zeuge selbst. Robert R. habe nicht mitgemacht. Das Kranzgebinde habe auch nicht gebrannt. „Nur ein bisschen geglimmt hat das“, erzählte Mathias N. ... Die Richterin konnte angesichts der Zeugenaussage von Mathias N. eine Mittäterschaft von Robert R. nicht erkennen. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

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