Sozialagentur meidet die ABSund ich fragte:
Stimmt das? Wenn ja, warum?
Wenn nicht, lassen Sie sich das von der OZ gefallen?
Die Pressestelle antwortete:
Der Landkreis ist nicht verpflichtet, jeden Träger von Beschäftigungsmaßnahmen im gewünschtem Maße zu bedienen. IchDazu meine ich:
vertrete auch die Auffassung, dass sich der Landkreis nicht auf jedwede Erklärung über seine Tätigkeit äußern muss.
Das muss er als steuerfinanzierte Einrichtung auf jeden Fall, wenn er gefragt wird.
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