Alle diese sog. Förderinstrumente sind bereits bekannt und wirkungslos geblieben. Warum sie nun wirken sollen, ließ die OZ offen, obwohl es einfach gewesen wäre, das herauszufinden, wie das Handelsblatt heute belegt:berichtete die Mantelredaktion.
... So sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie einen Arbeitnehmer über 50 einstellen. Bei Unternehmen mit 100 oder weniger Beschäftigten solle die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer jenseits der 50 übernehmen, wenn der Arbeitgeber den Lohn weiter zahle. Auch soll diesen Arbeitnehmern, die eine gegenüber ihrer früheren Tätigkeit schlechter bezahlte Arbeit annehmen, die Hälfte der Differenz zwischen neuem und altem Lohn ausgeglichen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht diese Instrumente skeptisch. Die Sprecherin wies darauf hin, dass bundesweit Betriebe derzeit nur für 8 200 ältere Arbeitslose Lohnkostenzuschüsse in Anspruch nähmen. Zudem unterstützten die Agenturen nur 4 000 Ältere, die einen schlechter bezahlten Job angenommen hätten. Dabei sind dem Bericht zufolge 1,3 Millionen über 50-Jährige arbeitslos.
Darüber hinaus will Müntefering prüfen, „ob die Idee des Kombilohns zu Gunsten der Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser genutzt werden kann“. Unter den von ihm genannten Maßnahmen sind auch Regelungen
wie der Bonus für Arbeitgeber bei der Arbeitslosenversicherung und die
Entgeltsicherung für ältere Arbeitslose. Beides hatte in einer Zwischenbilanz der Hartz-Arbeitsmarktreformen schlecht abgeschnitten.
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