Diese Nachricht war der OZ-Mantelredaktion so wichtig, dass sie gestern auf der Titelseite erschien:
Hiddensee mit Rekord bei Sonnenschein
Vergeblich suchte ich gestern und heute in der OZ nach dieser Meldung:
EuGH: Hartz I diskriminiert Ältere ab 52
Die im Dezember 2002 durch das so genannte Hartz-I-Gesetz eingeführte Bestimmung, dass der Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern ab 52 Jahren uneingeschränkt zulässig ist, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie das Verbot der Diskriminierung wegen Alters und damit gegen EU-Gemeinschaftsrecht. ...
Die bis Ende 2006 befristete Regelung stehe insbesondere im Gegensatz zu Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Mit deren Umsetzung ist Deutschland seit knapp zwei Jahren in Verzug und nimmt eine dreijährige Zusatzfrist in Anspruch. Von großer Tragweite für die Rechtslage in Deutschland ist jene Passage des Urteils, dass es dem nationalen Gericht obliegt, »die volle Wirksamkeit des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters zu gewährleisten, indem es jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt, auch wenn die Frist für die Umsetzung der Richtlinie noch nicht abgelaufen ist«.
Das war mein Service an die OZ-Leser. Falls ich die Meldung in der OZ übersehen haben sollte, bitte ich um Nachricht darüber.
Nun mein Service für die Mantelredaktion:
Die Meldung stand im Zusammenhang mit dem Hartz-1-Gesetz. Interessant wäre jetzt nachzuforschen, wie diese und andere Regelungen gewirkt haben, die es erleichtern sollten, ältere Arbeitnehmer einzustellen.
Hier eine Hilfestellung:
Kurzbericht IAB
aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
Ausgabe Nr. 16 / 5.10.2005
Arbeitsmarktpolitik für Ältere
Die Weichen führen noch nicht
in die gewünschte Richtung
Insbesondere mit dem JobAqtiv-Gesetz und den Hartz-Reformen wurden einige innovative Instrumente der Beschäftigungsförderung eingeführt, wie die Entgeltsicherung, der Beitragsbonus oder die Förderung der Weiterbildung beschäftigter Personen. Allerdings konnten diese Instrumente bislang noch keine nennenswerte Wirkung entfalten.
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