Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen ersten Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern durchgeführt. Insgesamt wurden die Daten von 7,5 Millionen (?) Leistungsempfängern überprüft. Für 2,45 Millionen von ihnen liegen so genannte „Überschneidungsmeldungen“ vor. Das bedeutet, dass diese Menschen neben Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel eine Rente beziehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es sich dabei aber nicht um
Leistungsmissbrauch, weil die Arbeitslosengeld II-Empfänger diese Tatsachen in ihrem Antrag angegeben haben. Darunter sind beispielsweise auch 650.000 Leistungsempfänger, die ihre Einkünfte aus Erwerbstätigkeit gemeldet haben. ...
Die Erfahrungen mit dem Datenabgleich im Rahmen der früheren Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe zeigen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger ihre anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen angegeben haben. Dann liegt
kein Leistungsmissbrauch vor. ...
Das berichtete das Institut fuer Arbeitsmarkt- und Berufsforschungder Bundesagentur fuer Arbeit bereits am 15. Dezember.
Erhebt sich die Frage: Wer hat wen um mehr Geld betrogen, die Alg 2-Empfänger die Steuerzahler oder die Behörden die Alg 2-Empfänger? Wer wird wie dafür zur Rechenschaft gezogen?
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